Zahnmedizinische Fachangestelle betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung, führen Hygienemaßnahmen durch, assistieren behandlungsbegleitend, sind im Bereich der Röntgenassistenz tätig. Weiter erklären sie den Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe und leiten zur Mundhygiene an. Sie sind erste Ansprechpartner für Patienten, Krankenkassen, Labore etc., organisieren Praxisabläufe, wirken bei Maßnahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung mit, dokumentieren Behandlungsabläufe, erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung, kontrollieren die Zahlungseingänge und führen Schriftwechsel durch.
Ausbildung
Die Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten dauert 3 Jahre. (Verkürzung ist im Einzelfall möglich.) Die Praxen stellen überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Ausübung
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen, oral- und kieferchirurgischen Praxen sowie Kliniken, im öffentlichen Gesundheitswesen, in Dentallaboren, bei Krankenkassen und Abrechnungszentren.
Verdienst
Die Auszubildenden können z. B. im Kammerbereich Westfalen-Lippe folgende Vergütungen erhalten
(Stand: 1/2020):
1. Ausbildungsjahr mtl.: € 870,00
2. Ausbildungsjahr mtl.: € 910,00
3. Ausbildungsjahr mtl.: € 970,00
Zum Beispiel ist tarifvertraglich für den Kammerbereich Westfalen-Lippe ein monatliches Bruttogehalt von € 2.043,00 für das 1. Berufsjahr vorgesehen (Stand: 1/2020). Das Bruttogehalt erhöht sich nach einer erfolgreich absolvierten Aufstiegsfortbildung um 25 bis 30 %. Abhängig von der Berufserfahrung und der Erweiterung des Einsatzrahmens können Gehälter auch einzelvertraglich vereinbart werden.
Zukunft & Fortbildung
Für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung, z.B. zum/zur Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement, Betriebswirt/in im Gesundheitswesen, Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in und Dentalhygieniker/in.